Bedingungen für Energieeffizienzhausstandards leichter erreichen: Das GEG definiert Primärenergiefaktoren für biogenes Flüssiggas
Wer biogenes Flüssiggas (BioLPG) mit einer Gasbrennwerttherme kombiniert, erfüllt damit bereits die im Neubau vorgeschriebenen Nutzungspflichten für erneuerbare Energien.
Seit dem 1. November 2020 erkennt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) biogenes Flüssiggas als nachhaltige Energie-Alternative für Neubauten an. In Kombination mit bewährter Heiztechnik erfüllt BioLPG bereits die vorgeschriebenen Nutzungspflichten für erneuerbare Energien. Und noch mehr neue Einsatzmöglichkeiten für den regenerativen Brennstoff eröffnen sich, mit denen die Anforderungen für Effizienzhausstandards erbracht werden können: Auch kombiniert mit Gasbrennwert und Solaranlage, einem Mikro-BHKW oder einer Gaswärmepumpe, kann BioLPG die Vorgaben des GEG erfüllen. Die für biogenes Flüssiggas definierten Primärenergiefaktoren (PEF) erweitern die Heiztechnik-Optionen im Neubau deutlich – vor dem Hintergrund ist Flüssiggas-Expertise gefragter denn je.
Mehr Spielraum für Heizungsbauer
Ob Sie bereits Erfahrung mit dem Aufbau einer Flüssiggasversorgung haben oder nicht: Der Flüssiggas-Versorger Primagas ist Ihnen dabei ein verlässlicher Partner. Er übernimmt die Kundenberatung vor Ort in Bezug auf die Behältergröße, den Standort sowie die Auslegung der Anlage und baut die Rohrleitung bis hin zur Hauptsperreinrichtung. Zudem steht Primagas dem Fachhandwerk bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie gern Kontakt auf.
Was ist biogenes Flüssiggas?
Biogenes Flüssiggas entsteht aus organischen Rest- und Abfallstoffen sowie nachwachsenden Rohstoffen. Die Verantwortlichen suchen nach weiteren potenziellen Rohstoffen, aus denen sich der regenerative und netzunabhängige Energieträger gewinnen lässt. Aus diesem Grund ist BioLPG langfristig verfügbar, krisenfest und ein Baustein beim Erreichen der Klimaziele. Primagas war der erste Energieversorger in Deutschland, der BioLPG auf den Markt brachte und treibt seitdem die Entwicklung maßgeblich weiter mit voran.
Geringe Primärenergiefaktoren für BioLPG
Mit biogenem Flüssiggas können Bauherren die Nutzungspflichten für erneuerbare Energien erbringen, ohne in zusätzliche, oft teure Technik für deren Nutzung investieren zu müssen. Denn verglichen mit fossilen Energieträgern definiert das GEG für BioLPG einen geringeren Primärenergiefaktor (PEF): Beim Einsatz in einer Brennwerttherme beträgt der PEF für den BioLPG-Anteil 0,7. Bei Verwendung in KWK-Anlagen gilt laut GEG der PEF 0,5 für den BioLPG-Anteil. Der Gesetzgeber erkennt an, dass biogenes Flüssiggas per Massenbilanzierung angeboten wird, wie man es von grünem Strom oder Biomethan kennt. Um die Anforderungen des GEG für Effizienzhausstandards zu erfüllen, muss der BioLPG-Anteil in Brennwertthermen mindestens 50 % betragen. Beim Einsatz in KWK-Anlagen sind es 30 %. Mehr Informationen gibt es unter www.biolpg.de.